Darf jemand, der vor Gericht unterlegen ist, den gegnerischen (und damit obsiegenden) Anwalt mit einer schlechten Google-Rezension bewerten?  In einem Gastbeitrag in der NZZ vom 3. Januar 2025 setzt sich Dr. Rena Zulauf mit dieser Frage resp. Rachebewertungen auf Google und dem diesbezüglich unbefriedigenden Rechtsschutz in der Schweiz auseinander.

Zulauf Partner hat sich im Fachbereich Medienrecht des Bilanz/HandelSzeitung/Le Temps-Rankings „Top-Anwaltskanzleien 2024“ zum 8. Mal in Folge einen Spitzenplatz erarbeitet. Wir freuen uns über die Auszeichnung und danken unseren Mandant*innen sowie den teilnehmenden Jurist*innen und Anwaltskolleg*innen für die Empfehlung.

Porträt über Rena Zulauf, „eine der geschicktesten Medienanwältinnen der Schweiz“, in der NZZ am Sonntag vom 23. Januar 2022.

Am 5. September 2021 strahlte Fernsehen SRF in der Tagesschau Hauptausgabe einen Beitrag zum Namensstreit um „TX Group“ aus. Hintergrund ist, dass es in der Schweiz nicht zwei Handelsfirmen mit demselben Namen geben darf, was im Fall von TX Group geschah. Die TX Group in Rapperswil wurde allerdings einen Tag vor der TX Group in Zürich eingetragen. Inhaber der St. Galler TX Group ist der Unternehmer Serge Aerne, über den die zum Medienkonzern TX Group gehörende SonntagsZeitung zu Unrecht rufschädigend berichtete. Einen nachweislich falschen Vorwurf wollte die SonntagsZeitung nicht korrigieren; deshalb hat Serge Aerne Klage gegen die TX Group eingereicht. Rena Zulauf spricht im Beitrag über die Themen Rufmord und Stigmatisierung.

Rena Zulauf,Rena Zulauf im 3sat Beitrag „Starke Frauen“

Am 2. Juni 2021 strahlte 3sat den Beitrag „Starke Frauen“ aus. In der Sendung zum Thema Frauen und Medien zeigt die Wirtschaftsjournalistin Patrizia Laeri Fälle von Sexismus in den Medien auf und lässt Frauen zu Wort kommen, die es trotz aufgebrachter Öffentlichkeit und massiven Angriffen in den Sozialen Medien gewagt haben, sich erfolgreich zu wehren. Rechtsanwältin Rena Zulauf spricht über die Zwangskommerzialisierung durch Boulevard-Medien und den juristischen Kampf von Jolanda Spiess-Hegglin um die ihr nach Gesetz zustehende Gewinnherausgabe.

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Zulauf Partner hat sich im Fachbereich Medienrecht des Bilanz-Rankings „Top-Anwaltskanzleien 2021“ zum 5. Mal in Folge einen Spitzenplatz erarbeitet. Wir freuen uns über die Auszeichnung und danken unseren Mandant(inn)en sowie den teilnehmenden Jurist(inn)en und Anwaltskolleg(inn)en für die Empfehlung.

Rena Zulauf in der SRF Sendung „Medienclub“ vom 14. Mai 2019

Rena Zulauf hat in der Sendung „Medienclub“ von Schweizer Fernsehen SRF vom 14. Mai 2019 zum Entscheid des Kantonsgerichts Zug in Sachen Jolanda Spiess-Hegglin gegen Rinigier AG Stellung bezogen. Das Thema der Diskussionssendung lautete: „Urteil «Spiess-Hegglin»: Medien-Maulkorb oder mehr Persönlichkeitsschutz?“ Für Rena Zulauf ist der Entscheid kein Urteil gegen die Medien, wie sie in der Sendung ausführte. Sie ist überzeugt: „Der Qualitätsjournalismus wird von dieser juristischen Aufarbeitung profitieren.“

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Media Law International über Zulauf Partner

Media Law International hat Zulauf Partner auch im Jahr 2020 empfohlen:

„Zulauf Partners is well regarded by peers and highlighted for its visibility in cases involving media and communications. Lawyers act for clients in cases of libel, slander and privacy protection, on radio and television regulation and on advertising law. Founding partner Rena Zulauf specialises in broadcast law, new media, entertainment and advertising. The team also advises on copyright and data protection.“

 

NZZ vom 16. September 2017 über die Privatsphäre in Social Media

Tweets seien grundsätzlich öffentlich, sagt das Bundesgericht. Somit dürften Medien jeden Tweet publik machen. Die Autorinnen Rena Zulauf und Maja Sieber sehen das in einem Artikel in der NZZ einiges differenzierter. Wenn es im realen öffentlichen Raum ein Recht auf Privatsphäre gibt, muss dies auch bei Social Media möglich sein. Das der Soziologie entliehene Konzept der Vorder- und Hinterbühne könnte dabei eine wertvolle Hilfestellung bieten.

Urheberrecht: Eine Schlichtungsstelle wäre sinnvoll

Rena Zulauf und Werner Stauffacher lancieren in einem Artikel in der NZZ die Idee einer Schlichtungsstelle im Urheberrecht.