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Darf jemand, der vor Gericht unterlegen ist, den gegnerischen (und damit obsiegenden) Anwalt mit einer schlechten Google-Rezension bewerten? In einem Gastbeitrag in der NZZ vom 3. Januar 2025 setzt sich Dr. Rena Zulauf mit dieser Frage resp. Rachebewertungen auf Google und dem diesbezüglich unbefriedigenden Rechtsschutz in der Schweiz auseinander.
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Zulauf Partner hat sich im Fachbereich Medienrecht des Bilanz/HandelSzeitung/Le Temps-Rankings „Top-Anwaltskanzleien 2024“ zum 8. Mal in Folge einen Spitzenplatz erarbeitet. Wir freuen uns über die Auszeichnung und danken unseren Mandant*innen sowie den teilnehmenden Jurist*innen und Anwaltskolleg*innen für die Empfehlung.
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Porträt über Rena Zulauf, „eine der geschicktesten Medienanwältinnen der Schweiz“, in der NZZ am Sonntag vom 23. Januar 2022.
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Am 5. September 2021 strahlte Fernsehen SRF in der Tagesschau Hauptausgabe einen Beitrag zum Namensstreit um TX Group AG aus. Hintergrund ist, dass zwei Handelsfirmen mit demselben Namen im Handelsregister eingetragen sind. Die TX Group AG aus Rapperswil wurde einen Tag vor der TX Group AG aus Zürich im Handelsregister angemeldet. Der Fall hat einen medienrechtlichen Hintergrund.
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Rena Zulauf,Rena Zulauf im 3sat Beitrag „Starke Frauen“
Am 2. Juni 2021 strahlte 3sat den Beitrag „Starke Frauen“ aus. In der Sendung zum Thema Frauen und Medien zeigt die Wirtschaftsjournalistin Patrizia Laeri Fälle von Sexismus in den Medien auf und lässt Frauen zu Wort kommen, die es trotz aufgebrachter Öffentlichkeit und massiven Angriffen in den Sozialen Medien gewagt haben, sich erfolgreich zu wehren. Rechtsanwältin Rena Zulauf spricht über die Zwangskommerzialisierung durch Boulevard-Medien und den juristischen Kampf von Jolanda Spiess-Hegglin um die ihr nach Gesetz zustehende Gewinnherausgabe.
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